Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz
Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan.
Antrag per Post stellen

Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen
Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos
Links und Downloads
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Ablaufplan eines Genehmigungsverfahrens
Dateigröße: 56,37 KB -
Anforderungen an digitale Antragsunterlagen
Dateigröße: 83,22 KB -
Anleitung online Antrag stellen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Dateigröße: 1,04 MB -
Inhaltsübersicht Antrag und Erläuterungen nach Bundesimmissionschutzgesetz
Dateigröße: 199,64 KB -
Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG
Externes Formular -
Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums NRW
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Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
Externes Formular -
Technische Daten
Externes Formular -
Betriebsablauf und Emissionen
Externes Formular -
Quellenverzeichnis Luft
Externes Formular -
Abgasreinigung
Externes Formular -
Niederschlagsentwässerung
Externes Formular -
Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe
Externes Formular -
Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
Externes Formular -
Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe
Externes Formular -
Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
Externes Formular -
Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe
Externes Formular -
Verpflichtungserklärung § 8a BImSchG
Externes Formular -
Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG
Externes Formular -
Anzeige Betriebseinstellung gem. § 15 Abs. 3 BImSchG
Externes Formular -
Antrag auf Nachtarbeit gem. § 9 LImSchG
Externes Formular -
Anzeige Niederfrequenzanlage § 27 26. BImSchV
Externes Formular -
Anzeige Hochfrequenzanlage § 7 26. BImSchV
Externes Formular -
Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
Externes Formular -
Anwohner Information
Externes Formular -
Merkblatt Beantragung von Ausnahmegenehmigungen
Externes Formular -
Merkbaltt zur Erstellung von Geruchsgutachten
Dateigröße: 46,25 KB
Kosten
Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.
Zahlungsarten
Überweisung
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
- Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu