Regionalplan – Beteiligung der Öffentlichkeit
Bei der Neuaufstellung des Regionalplanes Arnsberg oder Regionalplanänderungen im Kreis Soest können die Planunterlagen während einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bezirksregierung Arnsberg, beim Kreis Soest und bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde von jedermann eingesehen werden.
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplanes die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (§ 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NW)). Für den Kreis Soest bildet der Regionalplan Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis die Grundlage z.B. für die kommunale Bauleitplanung.
Aktuelle Verfahren in der öffentlichen Auslegung
Links und Downloads
Rechtsgrundlagen
- 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW); § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)