Hilfe zur Erziehung

Erziehungsberatung ist für jedermann frei zugänglich. Hilfen zur Erziehung sind dagegen Hilfen, die eng mit dem Jugendamt abgestimmt und nur auf Antrag erhältlich sind. Bei Hilfen zur Erziehung muss außerdem ein erzieherischer Bedarf in der Familie vorliegen, der in einer sozialpädagogischen Diagnosephase festgestellt wird.
Wenn Eltern die Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigen können, informiert der RSD über die verschiedenen und differenzierten Angebote innerhalb oder außerhalb der eigenen Familie. Der RSD fördert hierbei die Entwicklung junger Menschen durch Planung, Vermittlung und Gewährung individueller und passgenauer Hilfen zur Erziehung, zum Beispiel durch Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, durch die Unterstützung von Pflegefamilien oder Heimerziehung.
Damit Hilfe gewährt wird, muss kein schuldhaftes Versagen der Eltern vorliegen. Häufig sind es die Lebensbedingungen der Familie oder auch belastende Lebensereignisse, die den Bedarf begründen.
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Die Eltern beteiligen sich an den Kosten, wenn die Hilfe in stationärer oder teilstationärer Form erbracht wird. Die Höhe der Kostenbeiträge richtet sich nach der Einkommenssituation des Elternteils und der Kindergeldberechtigung für das Kind. Eltern werden, auch wenn sie zusammenleben, getrennt voneinander berechnet.
Zahlungsarten
Überweisung
Rechtsgrundlagen
§§ 27-35 SGB VIII