Elternbeiträge
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das "Team Elternbeiträge" des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Wichtiger Hinweis zur Erstattung von Elternbeiträgen
Die Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2020 sind aufgrund des Betretungsverbotes der Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vollständig erlassen worden. Hierauf haben sich kreisweit alle Kommunen und der Kreis Soest verständigt und ihren finanziellen Beitrag dazu zugesagt. Auch das Land NRW beteiligt sich an den Kosten. Für die Monate Juni und Juli 2020 sind die Beiträge zur Hälfte erlassen worden.
Höhe des Elternbeitrages

Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des "Teams Elternbeiträge" zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den "Erläuterungen zum Elternbeitrag" unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Links und Downloads
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Informationsblatt für Eltern - ab 1. August 2020
Dateigröße: 121,22 KB -
Änderung der geltenden Elternbeitragstabelle
Dateigröße: 93,66 KB -
Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2019“
Dateigröße: 130,11 KB -
Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2018
Dateigröße: 127,70 KB -
Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2017
Dateigröße: 127,94 KB -
Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2016
Dateigröße: 127,58 KB -
Erläuterungen zum Elternbeitrag bis 31.07.2016
Dateigröße: 55,87 KB -
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 14.12.2018 - zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 14.04.2020
Dateigröße: 205,42 KB -
Erklärung Elterneinkommen
Dateigröße: 116,49 KB
Infoboxen zur Seite
Notwendige Unterlagen
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Bearbeitungszeit
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
Kosten
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest