Kindertageseinrichtungen
Im Bereich des Kreisjugendamtes Soest gibt es rund 90 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft mit einem guten Kinderbetreuungsangebot. Fast alle Kindergärten und Kindertagesstätten bieten einen Betreuungsumfang von 25, 35 oder auch 45 Wochenstunden an. Eine Über-Mittag-Betreuung in 35-Wochenstundenmodellen ist in vielen Einrichtungen möglich. Unterstützung über die Kinderbetreuung hinaus erhalten Familien in rund 25 Familienzentren.
Aufgabe der Kindertageseinrichtungen ist es neben der klassischen Kinderbetreuung, die Erziehung in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Um Kindern optimale Startchancen für die Schule zu geben, gehört es zu den Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern, die Kinder gezielt zu beobachten und ihrem Entwicklungsstand entsprechende Bildungsangebote bereit zu stellen.
Fragen rund um das Thema Kindertageseinrichtungen richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Familienzentren
Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die Kinder nicht nur bilden, erziehen und betreuen, sondern die ganze Familie unterstützen. Sie halten für Eltern und Familien Beratungs- und Hilfsangebote bereit. Sie unterstützen bei der Vermittlung von Tagespflegepersonen, gewährleisten oder vermitteln die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und Kindergartenkindern außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Für Kinder zwischen vier Jahren und dem Schuleintritt, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bieten Familienzentren Sprachförderung an.
Infoboxen zur Seite
Kita-Karte
Kinderwebsite
Wer hilft Kindern bei Kummer? Wie überquere ich sicher die Straße? Und was ist eigentlich der Kreis Soest? Hier finden Kinder, Eltern und Schulen kindgerechte Infos.
Bearbeitungszeit
Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens sechs Monate vor Betreuungsbeginn in der Kindertageseinrichtung an. Für das neue Kindergartenjahr ab August wird die Anmeldung spätestens ab November des Vorjahres empfohlen. Für die Anmeldung ist die sogenannte KITA-Karte erforderlich. Diese erhalten Sie beim Jugendamt.
Kosten
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig vom Alter des Kindes,
dem Einkommen der Eltern oder des Elternteils bei dem das Kind lebt und den gebuchten Betreuungsstunden.
Rechtsgrundlagen
- SGB VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)