Kindertagespflege
Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt. Das Kreisjugendamt überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind. Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule. Die Vermittlung zu einer geeigneten Tagespflegeperson übernimmt ein örtliches Familienzentrum.
Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie hilft den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Fragen rund um das Thema Kindertagespflege richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Förderauftrag
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Das Jugendamt gewährt laufende Geldleistungen an die Tagespflegepersonen.
Kindertagespflegeperson finden
Als Teil des Förderauftrags vermitteln das Jugendamt und in jeder Kommune des Kreises Soest ein Familienzentrum Eltern auch geeignete Kindertagespflegeperson und beraten, begleiten und qualifizieren diese in fachlicher Hinsicht.
Wie wird die Kindertagespflege durchgeführt?
Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt. Ein Kind wird in der Kindertagespflege mindestens drei Monate betreut.
Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Ausgestaltung und die familiäre Betreuungssituation. Auch für Eltern, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann die Kindertagespflege eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung sein.
Links und Downloads
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Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Dateigröße: 949,69 KB -
Förderantrag
Dateigröße: 120,79 KB -
Antrag auf Erstattung für Tagespflegepersonen
Dateigröße: 69,40 KB -
Was bleibt ?!
Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen -
Handbuch zur Kindertagespflege
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Qualifizierung Kindertagespflege, Ausbildung zur Kindertagespflegeperson
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Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
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Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Infoboxen zur Seite
Bearbeitungszeit
Es wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, spätestens drei Monate vor geplantem Betreuungsbeginn.
Kosten
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig zum Beispiel vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und Alter des Kindes. Mehr Infos zu den Kosten im Artikel "Elternbeiträge" bei den Links und Downloads.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)