Bildungs- und Teilhabepaket
Ob für Nachhilfe, das Mittagessen in der Schule, Schulmaterial oder den Sportverein - das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern einkommensschwacher Familien gezielt zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Um Leistungen zu erhalten, muss in den meisten Fällen ein Antrag gestellt werden.

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich bitte an das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv. Für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden der richtige Ansprechpartner.
Der Kreis Soest ist zuständig für grundsätzliche Angelegenheiten, insbesondere Rahmenvorgaben und Weisungen. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Städte und Gemeinden und über das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv aus.
Voraussetzungen
Kinder und Jugendliche müssen im Regelfall eine der folgenden Leistungen beziehen, um Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu haben:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag
- Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Für Bildungsleistungen müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Leistungsanspruch besteht für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
- Zudem können für Ausflüge bzw. Fahrten und für die Mittagsverpflegung auch Kindern in Kindertageseinrichtungen Leistungen gewährt werden.
Für Teilhabeleistungen müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Leistungsanspruch besteht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Bildungsleistungen:
- Ausflüge und Klassenfahrten: Es können die tatsächlich anfallenden Kosten für eintägige Ausflüge, für Ausflüge und Fahrten von Kindertageseinrichtungen für mehrtägige Klassenfahrten (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen) übernommen werden.
- Persönlicher Schulbedarf: Zu Beginn des Schulhalbjahres wird für den persönlichen Schulbedarf ein zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt, der jeweils 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar beträgt. Ein zusätzlicher Antrag für diese Leistung ist nur bei Wohngeld- oder Kindergeldzuschlagsberechtigten erforderlich. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, muss zusätzlich eine Schulbescheinigung eingereicht werden.
- Schülerbeförderung: Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Kosten nicht von Dritten (insbesondere nach der Schülerfahrkostenverordnung) übernommen werden.
- Ergänzende Lernförderung ("Nachhilfeunterricht"): Wenn das Erreichen des wesentlichen Lernziels nachweislich gefährdet ist, kommt eine Zusatzförderung in Form von Nachhilfeunterricht in Betracht, wenn dieser zur Erreichung der Lernziele geeignet und erforderlich ist. Vorrangig sind die in der Regel kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (z.B. von Fördervereinen) in Anspruch zu nehmen. Die Schule bescheinigt die Lernzielgefährdung mit der sogenannten
.Stellungnahme der Schule (siehe Antrag Lernförderung). - Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten: Sofern eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird, werden die entstehenden Mehrkosten übernommen. Der Eigenanteil der Eltern beträgt ein Euro pro Mahlzeit. Diese Regelung gilt auch für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Teilhabeleistungen:
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Soziale und kulturelle Teilhabe: Damit sich Kinder und Jugendliche am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beteiligen können, wird monatlich eine zusätzliche Leistung in Höhe von bis zu 10 Euro gewährt. Diese Leistung kann individuell zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge in gemeinnützigen Vereinen, Musikunterricht, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung oder Freizeiten eingesetzt werden und wird im Regelfall direkt an den Leistungsanbieter überwiesen. Außerdem können seit dem 01.08.2013 Kosten zum Beispiel für Ausrüstungsgegenstände, die man zwingend für die Ausübung einer konkreten Aktivität am sozialen und kulturellen Leben benötigt, übernommen werden.
Können Kosten rückwirkend erstattet werden?
Wo stelle ich den Antrag?
Leistungen auf Bildung und Teilhabe müssen beantragt werden (Ausnahme: persönlicher Schulbedarf bei laufenden Leistungsempfängern nach dem SGB II oder SGB XII).
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld stellen den Antrag beim zuständigen Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv.
Für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.
Antragsformulare
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Merkblatt Bildungs- und Teilhabepaket
Dateigröße: 69,23 KB -
Antrag Kitafahrt_Ausflug
Dateigröße: 39,53 KB -
Antrag Klassenfahrt_Schulausflüge 06 2018
Dateigröße: 94,68 KB -
Antrag Gemeinschaftliches Mittagessen KITA
Dateigröße: 32,74 KB -
Antrag Gemeinschaftliches Mittagessen Schule
Dateigröße: 32,16 KB -
Antrag persönlicher Schulbedarf August 2019
Dateigröße: 83,95 KB -
Antrag persönlicher Schulbedarf Februar 2019
Dateigröße: 84,29 KB -
Antrag persönlicher Schulbedarf August 2018
Dateigröße: 84,07 KB -
Antrag persönlicher Schulbedarf Februar 2018
Dateigröße: 31,69 KB -
Antrag persönlicher Schulbedarf August 2017
Dateigröße: 31,82 KB -
Antrag Lernförderung
Dateigröße: 137,20 KB -
Zusatzbogen sonderpädagogischer Förderbedarf
Dateigröße: 143,73 KB -
Aufwendungen_Schülerbeförderung
Dateigröße: 36,00 KB -
Antrag Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Dateigröße: 110,29 KB -
Städte und Gemeinden im Kreis Soest
Broschüren zum Bildungspaket in verschiedenen Sprachen
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(Bildungs- und Teilhabepaket. Nutzen Sie die Zuschüsse zu Schul- und Freizeitangeboten(deutsch)
Dateigröße: 431,04 KB -
The educational package - A new start for taking part (englisch)
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(Пакет услуг по образованию и участию в общественной жизни. Воспользуйтесь различными льготамиrussisch)
Dateigröße: 507,46 KB -
حزمة التعليم والمشاركة بادر بالاستفادة من المنح الخاصة بعروض التعليم وأوقات الفراغ(arabisch)
Dateigröße: 457,07 KB -
Eğitim Paketi. Okul ve boş zaman imkânlarıyla ilgili yardımlardan yararlanın(türkisch)
Dateigröße: 426,43 KB -
ጥቕላል ትምህርትን ተሳትፎን። ተወሰኽቲ ክፍሊታት ንናይ ቤት-ትምህርትን መዘናግዕን ወፈያታት ተጠቐሙሎም ኢኹም(tigrinische Sprache)
Dateigröße: 421,88 KB
Infoboxen zur Seite
Wohnberechtigungs-
schein
Der Kreis Soest erteilt Wohnberechtigungsscheine (WBS). Ein WBS wird benötigt, um eine geförderte Wohnung beziehen zu können.
Rechtsgrundlagen
- § 28 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
- § 34 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)