Bestattungswesen
Der Amtsärztliche Dienst kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Todesbescheinigungen der im Kreis Soest verstorbenen Bürgerinnen und Bürger. Die Todesbescheinigungen werden beim Gesundheitsamt des Kreises aufbewahrt. Von jeder Todesbescheinigung geht eine Abschrift an das Statistische Landesamt, damit dort eine Todesursachenstatistik erstellt werden kann.

Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest
Ärzte des Amtsärztlichen Dienstes führen eine zweite Leichenschau vor jeder Feuerbestattung im Kreis Soest durch, um einen nicht natürlichen Tod auszuschließen. Das erfolgt arbeitstäglich im Krematorium Werl.
Eine zweite Leichenschau wird auch vor Überführung einer Leiche ins Ausland durchgeführt. Ein entsprechendes ärztlich unterschriebenes Zeugnis wird für die Ausstellung eines Leichenpasses benötigt.
Leichen- und Bestattungswesen, Leichenschau, Todesbescheinigung, Totenschein, Leiche, Tod, Feuerbestattung
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Kosten
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung des Kreises Soest berechnet und in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Ihre Ansprechpersonen
Amtsärztinnen/Amtsarzt Gesundheitsamt in Soest für Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede
Amtsärztinnen/Amtsarzt Gesundheitsamt in Soest für Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede
Sachgebietsleiter Amtsärztlicher Dienst und Amtsarzt Gesundheitsamt in Lippstadt für Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt und Rüthen (außer Schwerbehindertenrecht)
Sachgebietsleiter Amtsärztlicher Dienst und Amtsarzt Gesundheitsamt in Lippstadt für Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt und Rüthen (außer Schwerbehindertenrecht)
Gesundheitsamt Soest, Sachbearbeitung / Sekretariat
Gesundheitsamt Soest, Sachbearbeitung / Sekretariat
Gesundheitsamt Lippstadt, Sachbearbeitung / Sekretariat
Gesundheitsamt Lippstadt, Sachbearbeitung / Sekretariat
Zuletzt aktualisiert am: 21.05.2019