Wer die Berufsbezeichnung eines nichtakademischen Heilberufes erhalten hat und im Ausland tätig werden möchte, benötigt hierfür in vielen Fällen ein "Certificate of current professional status". Auch Personen, die einen ausländischen Abschluss haben und jetzt in Deutschland arbeiten möchten, müssen ihre Ausbildung zunächst anerkennen lassen.