Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Hauptaugenmerke bei den Kontrollen sind:
- Baulicher Zustand der Betriebe
- Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
- Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
- Begutachtung der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
- Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen
Entnommene Proben werden untersucht auf:
- Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine)
- Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
- Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
- Verwendung unerlaubter Zusätze
- Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)
Beratung für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende können sich gerne zu allen Themen der Lebensmittelüberwachung beraten lassen, insbesondere zu der Planung neuer Betriebe oder auch Umbauten und Betriebsübernahmen.
Verbraucherbeschwerden
Verbraucher, die verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft bekommen haben oder sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können sich ebenfalls an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Außerhalb der Dienstzeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.
Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genaue Angabe des betroffenen Lebensmittel)
- Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?
- Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
- Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt
- Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
Formulare und Informationen
-
Meldung eines Betriebes (nach Artikel 6 der VO (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Externes Formular -
Merkblatt - Grundmuster zur Anlage eines Eigenkontroll- Hygienehandbuches
Dateigröße: 91,25 KB -
Merkblatt - Eigenkontrollen in klein- und mittelständischen Betrieben
Dateigröße: 112,53 KB -
Merkblatt - Eigenkontrollen in Verteilerküchen
Dateigröße: 54,88 KB -
Merkblatt - Eigenkontrollmaßnahmen in Kochgruppen
Dateigröße: 165,93 KB -
Checkliste - Ausnahmegenehmigung nach VO (EG) 2073/2005
Dateigröße: 113,99 KB -
Merkblatt - Kochen und Backen in Stationsküchen
Dateigröße: 95,67 KB -
Merkblatt - Betrieb und Pflege von Fritteusen
Dateigröße: 45,13 KB -
Merkblatt - Grundausstattung eines Marktstandes
Dateigröße: 102,39 KB -
Merkblatt - Anforderungen an Konfitüre, Gelee, Brotaufstrich und Marmelade
Dateigröße: 223,51 KB -
Merkblatt - Informationen zur Vermarktung von Hühnereiern
Dateigröße: 134,37 KB -
Merkblatt - Reinigung und Betrieb von Sahneaufschlagmaschinen
Dateigröße: 103,13 KB -
Merkblatt - Kenntlichmachung von Zusatzstoffen im losen Verkauf
Dateigröße: 90,95 KB -
Merkblatt - Informationen zum Infektionsschutzgesetz
Dateigröße: 120,17 KB -
Merkblatt - Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln
Dateigröße: 192,78 KB -
Merkblatt - Verhütung von Lebensmittelinfektionen und -vergiftung
Dateigröße: 156,73 KB -
Merkblatt - Krankheitserreger in Lebensmitteln
Dateigröße: 86,26 KB -
Merkblatt - Torten und Kuchen auf öffentlichen Festen
Dateigröße: 98,43 KB -
Merkblatt - Betreiben eines Grillstandes bei öffentlichen Festen
Dateigröße: 88,77 KB -
Merkblatt - Trinkwasserversorgung auf Märkten und Volksfesten
Dateigröße: 119,64 KB -
Merkblatt - Allergenkennzeichnung
Dateigröße: 201,60 KB
Links und Downloads
Infoboxen zur Seite
Meldepflichten
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden.
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
Im Wesentlichen:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Lebensmittelhygiene-Verordnung
- Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
- Lebensmittel-Informationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011)
- VO (EG) 178/2004 Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
- VO (EG) 852/2004 Verordnung über Lebensmittelhygiene
Daneben gibt es eine Fülle von weiteren Rechtsvorschriften des Bundes und der EU.