Reiseverkehr mit Tieren

Zur Reise mit Katze, Hund oder Frettchen wird innerhalb der Europäischen Union (EU) der blaue EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung sowie Angaben zum Tierhalter benötigt. Der Heimtierausweis kann nur bei eindeutiger Identifikation des Tieres durch Mikrochip von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere ohne gesonderte Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu "Reisen mit Heimtieren" hält das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereit. Verbindliche Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen zu den jeweiligen Urlaubsländern außerhalb der EU erfragen Sie bitte bei den für das Land zuständigen Botschaften.
Links und Downloads
Notwendige Unterlagen
Je nach Fall:
- Blauer Heimtierausweis
- Nachweise über entsprechende Impfungen
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Die Gebühren variieren stark. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises geben gerne Auskunft.
Zahlungsarten
Barzahlung
Rechtsgrundlagen
- Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
- Richtlinie 92/65/EWG
- Richtlinie 90/426/EWG
- Richtlinie 91/496/EWG
- Verordnung EG 998/2003
- Verordnung EU 576/2013
- Verordnung EU 577/2013