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Darf ich mit meinem Aufenthaltstitel umziehen?

Wenn in Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht ausdrücklich aufgeführt wird, dass Sie in einem bestimmten Ort wohnen müssen, können Sie jederzeit umziehen.

 

Sollte in Ihrer Aufenthalterlaubnis die Wohnsitznahme auf einen bestimmten Ort beschränkt sein und Sie in einen anderen Ort umziehen möchten, informiert Sie die Ausländerbehörde gerne, unter welchen Voraussetzungen die Wohnsitzauflage geändert oder vollständig gestrichen werden kann.

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Stadt Lippstadt
Ausländerbehörde


Geiststraße 47
59555 Lippstadt


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