Schule
In Deutschland gibt es eine allgemeine Schulpflicht.
Im Kreis Soest wie in ganz Nordrhein Westfalen müssen alle Kinder mindestens 10 Jahre lang zur Schule gehen. Im Alter von 6 Jahren kommen die Kinder normalerweise in die Grundschule. Nach der vierten Klasse müssen alle Schüler und Schülerinnen die Schule wechseln. Alle Schulen, die auf der Grundschule aufbauen, werden weiterführende Schulen genannt. Das sind Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.
Neben städtischen Schulen gibt es kirchliche und private Schulen, die staatlich anerkannt sind. Eine Übersicht über alle Schulen finden Sie auf den Seiten des Schulamtes des Kreises Soest.
Neuzugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Zuwanderfamilien, die neu nach Deutschland kommen, gibt es spezielle Angebote, wenn sie Probleme mit der deutschen Sprache haben. Zum Beispiel an der Pauli - Schule in Soest ist eine Förderklasse eingerichtet. Dort erhalten die Kinder und Jugendlichen intensiven Deutschunterricht in Wort und Schrift. Nach spätestens 18 Monaten wechseln die Schülerinnen und Schüler dann in eine Regelklasse der jeweiligen Schule.