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Schule

In Deutschland gibt es eine allgemeine Schulpflicht.

 

Im Kreis Soest wie in ganz Nordrhein Westfalen müssen alle Kinder mindestens 10 Jahre lang zur Schule gehen. Im Alter von 6 Jahren kommen die Kinder normalerweise in die Grundschule. Nach der vierten Klasse müssen alle Schüler und Schülerinnen die Schule wechseln. Alle Schulen, die auf der Grundschule aufbauen, werden weiterführende Schulen genannt. Das sind  Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.


Neben städtischen Schulen gibt es kirchliche und private Schulen, die staatlich anerkannt sind. Eine Übersicht über alle Schulen finden Sie auf den Seiten des Schulamtes des Kreises Soest.

 

Neuzugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche 

 

Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Zuwanderfamilien, die neu nach Deutschland kommen, gibt es spezielle Angebote, wenn sie Probleme mit der deutschen Sprache haben. Zum Beispiel an der Pauli - Schule in Soest ist eine Förderklasse eingerichtet. Dort erhalten die Kinder und Jugendlichen intensiven Deutschunterricht in Wort und Schrift. Nach spätestens 18 Monaten wechseln die Schülerinnen und Schüler dann in eine Regelklasse der jeweiligen Schule.

 

 

 

Downloads auf dieser Seite:
Schulsystem NRW Arabisch, Polnisch, Russisch
Schulsystem NRW Griechisch, Italienisch, Spanisch
Schulsystem NRW Englisch, Französisch, Türkisch
Stolperchancen I - Projekt Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte
Stolperchancen II - Projekt Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte

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Weitere Informationen

 

Merkblatt zur Belehrung nach dem Infektionsschutz-gesetz auf Deutsch, und auf
Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Spanisch

 

Netzwerk der Lehrkräfte
mit Zuwanderungsge-
schichte des Landes
Nordrhein-Westfalen

Informationen zum
islamischen
Religionsunterricht
in NRW

Ilka Newerla
2.OG, Raum: 2.064
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Telefon: 02921 30-2463
Telefax: 02921 30-2494
E-Mail: ilka.newerla@kreis-soest.de
www.kreis.soest.de

 
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