3G-Regel für Besuche in Kreis-Dienststellen
Ab Montag, 29. November – Kontrolle an den Eingängen
Kreis Soest (kso.2021.11.26.689.-rn). Ab Montag, 29. November 2021, können Besucherinnen und Besucher das Kreishaus und seine Nebenstellen in Soest und Lippstadt, darunter die KFZ-Zulassungsstellen, nur noch mit einem 3G-Nachweis betreten. Die Kontrolle erfolgt an den Eingängen. Der Kreis Soest bittet für einen reibungslosen und schnellen Ablauf deshalb alle, die Nachweise bei Eintritt bereit zu halten.
Ein negativer Testnachweis kann in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
„Wir tragen mit der Vorgabe der eskalierenden Pandemielage und den stark steigenden Corona-Fallzahlen Rechnung“, betont Kreisdirektor Volker Topp. „Damit erhöhen wir den Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie unserer Mitarbeitenden. Für diese gilt ebenfalls die 3G-Regel im gesamten Kreishaus und in allen Betriebsstätten des Kreises.“
Weitere Regelungen für Besuche in den Dienststellen, die wegen der Corona-Lage ohnehin gelten, sind eine vorherige Terminabsprache, das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Für Präsenztermine im Gesundheitsamt müssen alle, auch Kinder, einen negativen Test vorlegen.
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Mehrsprachige Infos
Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Soest hat mehrsprachige Infoblätter und Links zusammengestellt.
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Online-Studien
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unterstützt zwei anonyme Online-Studien zum Coronavirus.
- Studie 1: Befragung über die Symptome der COVID-19-Erkrankung des Universitätsklinikums Essen
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Studie 1: Infoschreiben des Universitätsklinikums Essen
Dateigröße: 47,83 KB - Studie 2: Nationale Umfrage zum Bedarf an Hilfsangeboten bzw. Lücken im deutschen Gesundheitssystem für Post-/Long-COVID Patientinnen und Patienten des Universitätsklinikums Bonn
- Studie 2: Infos zur Umfrage des Universitätsklinikums Bonn