„Booster-Status“ belegt Immunisierung
Genesenen-Nachweis nach einer Auffrischungsimpfung in der Regel nicht nötig

Kreis Soest (kso.2022.02.10.084.bika). Sowohl am Corona-Infotelefon als auch via Social Media erreichen den Kreis Soest derzeit viele Fragen rund um den Genesenen-Nachweis. Hintergrund: Nicht jeder, der einen positiven Schnelltest (Bürgertest) hatte, bekommt derzeit einen PCR-Test zur Bestätigung. Und ohne Bestätigung einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) darf der Kreis Soest nach wie vor keinen Genesenen-Nachweis ausstellen.
Für viele Corona-Infizierte ist der Genesenen-Nachweis jedoch gar nicht so wichtig. Darauf weist das Gesundheitsamt hin. Sowohl für den Nachweis einer Infektion und damit einhergehender Quarantäne gegenüber dem Arbeitgeber als auch für die Geltendmachung von Verdienstausfall gegenüber dem LWL ist kein PCR-Nachweis erforderlich. Ein Antigen-Testnachweis aus einer zugelassenen Teststelle ist ausreichend.
Auch wer geboostert ist und sich trotzdem infiziert hat, benötigt den Genesenen-Nachweis fürs tägliche Leben nicht. Denn: Der Genesenen-Nachweis ist nur höchstens 90 Tage nach dem positiven PCR-Test gültig. Der Nachweis der Auffrischungsimpfung (beispielsweise über das EU-weite digitale Impfzertifikat) gilt länger. In Anbetracht der guten Impfquote im Kreis Soest sind es nicht viele Menschen, die ungeimpft einen Genesenennachweis benötigen, um beispielsweise Testauflagen zu entgehen. „Insbesondere wer geboostert ist, hat mit dem Genesenen-Nachweis also keine Vorteile“, erklärt Amtsarzt Hansjörg Schulze, Stabsstelle ärztliche Aufgaben im Kreisgesundheitsamt.
Weitere Informationen rund um Corona, Impfmöglichkeiten, aktuelle Quarantäneregeln und vieles mehr im Internet unter www.kreis-soest.de/corona.
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Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Soest hat mehrsprachige Infoblätter und Links zusammengestellt.
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Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unterstützt zwei anonyme Online-Studien zum Coronavirus.
- Studie 1: Befragung über die Symptome der COVID-19-Erkrankung des Universitätsklinikums Essen
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Studie 1: Infoschreiben des Universitätsklinikums Essen
Dateigröße: 47,83 KB - Studie 2: Nationale Umfrage zum Bedarf an Hilfsangeboten bzw. Lücken im deutschen Gesundheitssystem für Post-/Long-COVID Patientinnen und Patienten des Universitätsklinikums Bonn
- Studie 2: Infos zur Umfrage des Universitätsklinikums Bonn