Makler, Darlehensvermittler, gewerbsmäßige Verwalter von Wohnimmobilien sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen für ihre Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis, die der Kreis Soest auf Antrag erteilt. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Der Gesetzgeber will so die Allgemeinheit vor Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten schützen, durch die insbesondere sozial schwache Bevölkerungsschichten geschädigt werden können.