Hilfe für die Ukraine
Der Kreis Soest und seine 14 Städte und Gemeinden erhalten aktuell viele Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, die Vertriebenen helfen möchten, und von Angehörigen ukrainischer Staatsbürger zum Thema Einreise. Soweit es zum aktuellen Zeitpunkt möglich ist, haben wir nachfolgend Infos zusammengestellt. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Stand: 23.05.2022, 10 Uhr
Finanzielle Unterstützung
Für Familien: Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Leistungsbezug Jobcenter
Ukrainische Geflüchtete, die sich im Kreises Soest angemeldet haben, bekommen derzeit über die jeweilige Kommune finanzielle Unterstützung.
Nun haben sich Bundes- und Landesregierungen darauf verständigt, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 Leistungen der Grundsicherung durch die Jobcenter erhalten. Damit verbunden ist unter anderem eine bessere medizinische Versorgung durch die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Hierzu ist spätestens im Juni ein Kurzantrag bei den Jobcentern zu stellen, auch wenn bisher Leistungen bei der Stadt oder Gemeinde nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen wurden.
Einreise / Aufnahme, Anmeldung und Unterbringung
Einreise
Aktuell gilt folgende Regelung für die Einreise: Ukrainische Staatsangehörige können mit biometrischem Pass visumfrei in die Europäische Union, also auch nach Deutschland, einreisen. Sie dürfen sich 90 Tage lang visumfrei in Deutschland aufhalten. Nach Ablauf der 90 Tage können sie aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine die Verlängerung des Aufenthalts bei der Ausländerbehörde für weitere 90 Tage beantragen.
Aufnahme von Vertriebenen - freie Unterbringungsmöglichkeiten melden
Viele Menschen möchten in der aktuellen Situation um die Ukraine-Krise helfen und neben Sach- und Geldspenden auch privaten Wohnraum anbieten. Dieser wird dringend benötigt, sowohl die Städte und Gemeinden als auch der Kreis Soest nehmen diese Meldungen online entgegen.
Bevor Sie Wohnraum melden, ist es sinnvoll, ein paar Fragen zu klären, bevor Sie sich bei Ihrer Kommune oder dem Kreis Soest melden Neben den Fragen zur eigenen Motivation sind auch ganz "handfeste" Dinge zu klären.
- Nehmen Sie Menschen in Ihrem eigenen Haus / ihrer eigenen Wohnung auf?
- Handelt es sich um verschließbare Räumlichkeiten?
Bitte bedenken Sie, dass die ankommenden Menschen genauso Privatsphäre benötigen wie Sie auch. - Sind Sie bereit, auch für einen längeren Zeitraum Bad, Küche und ggf. Wohnzimmer und sofern vorhanden, den Garten zu teilen?
- Was ist in Ihrer Abwesenheit (tägliche Arbeit, Wochenendausflüge, Urlaub…)?
- Sind Sie bereit, auch Menschen ohne vollständigen COVID-Impfschutz aufzunehmen?
- Handelt es sich um verschließbare Räumlichkeiten?
- Bieten Sie eine leerstehende Wohnung an?
- Für welchen Zeitraum steht diese zur Verfügung?
- Ist eine bereits Küche enthalten?
- Ist die bereits Wohnung möbliert?
Der Deutsche Caritasverband hat einen Leitfaden erstellt, der sich noch einmal tiefer mit den Fragen zur eigenen Motivation und ggf. auch das persönliche Einbringen beschäftigt.
Anmeldung von Vertriebenen
Personen, die bereits aus der Ukraine eingereist und im Kreis Soest untergekommen sind, werden gebeten, sich bei den Ankunftskommunen zu melden. Zum Anmeldeformular
Ansprechpersonen in den Kommunen
Kommune |
Ansprechpartner |
---|---|
Anröchte |
Reinhard Lohoff |
Bad Sassendorf |
Tim-Fabian Römer Herrn Edelbrauck Frau Beckheuer |
Erwitte |
Frau Bäsler, FDL Soziales |
Ense |
Herr Rocholl Herr Stelte m.stelte@gemeinde-ense.de |
Geseke |
Herr Hunold Herr Knies |
Lippetal |
post@lippetal |
Lippstadt |
Frau Jahn |
Möhnesee |
Frau Nicole Stobbe |
Rüthen |
Herr Grzyb |
Soest |
ukrainehilfe@soest.de |
Warstein |
|
Welver |
Lothar Paul |
Werl |
Frau Vollenberg 02922-800 5017 |
Wickede |
Birte Deigmann |
Hilfsangebote
Deutsch- und Integrationskurse für ukrainische Geflüchtete
Der Deutsche Volkshochschul-Verband bietet die Deutschkurse auf seiner Lernplattform jetzt in einer Version auf Ukrainisch an. Alle Kurse stehen den Geflüchteten kostenfrei zu Verfügung. Es werden lediglich ein Smartphone und ein Internetzugang benötigt.
Auch auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) findet sich eine Zusammenstellung von Angeboten für Geflüchtete, die Deutsch- und Integrationskurse wahrnehmen möchten.
Geld- und Sachspenden
Nach aktuellem Kenntnisstand werden derzeit eher Geld- als Sachspenden benötigt. Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die bekannten Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun. Weitere Informationen über Geld- und Sachspenden sind unter anderem beim Hellweg Radio oder Der Patriot ersichtlich.
Hilfe bei Gewalt gegen Frauen/Kinder und für Schwangere in Not
Zum Vergrößern die Grafik bitte anklicken. Infos und Hilfen bietet auch die Abteilung Familie der Kreisverwaltung auf einer Infoseite.
Weitere Informationen
Impfung gegen Masern bei Kindern
In Deutschland dürfen Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, nicht in einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten betreut werden.
Das Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ein Merkblatt zur Masernschutzimpfung auf ukrainisch veröffentlicht.
Impfen gegen Corona - Infos in ukrainischer Sprache
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Інформація для біженців з питань біженства та вакцинації
Dateigröße: 110,15 KB -
Wo kann ich mich impfen lassen?
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Impfen Hilft – Erwachsene
Dateigröße: 326,67 KB -
Impfen hilft – Alter 5 bis 11 Jahre
Dateigröße: 482,92 KB -
Impfen hilft – Alter 12 bis 17 Jahre
Dateigröße: 265,53 KB -
Aufklärungsmerkblatt MRNA-Impfstoff
Dateigröße: 438,17 KB -
Aufklärungsblatt Proteinimpfstoff
Dateigröße: 390,00 KB
Ukrainische Fahrzeuge und Führerscheine
Viele Vertriebene haben Fragen zu ihrem privaten Kfz und der Gültigkeit ihres ukrainischen Führerscheins in Deutschland. Antworten auf diese Fragen bieten das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das deutsche Büro des Vereins Grüne Karte.
Aufklärung über Sirenen auf ukrainisch
Dröhnende Sirenen sind für die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine mit schlimmsten Erfahrungen verbunden. Damit sie die Sirenensignale in Deutschland, mit denen unter anderem die Feuerwehren alarmiert werden, richtig einordnen können, hat der Kreisfeuerwehrverband Soest einen Flyer entwickelt, der in ukrainischer Sprache Hinweise gibt.
Einreise mit Tieren
Aktuell gelten erleichterte Einreisebedingungen ausschließlich für Hunde und Katzen aus der Ukraine, die mit ihren Besitzern in die EU einreisen in Bezug auf Tollwut. Personen, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine in den Kreis Soest eingereist sind, werden gebeten, ihre Tiere beim Veterinärdienst des Kreises Soest anzumelden. Falls noch nicht geschehen, werden die Tiere kostenlos mittels Mikrochip gekennzeichnet, gegen Tollwut geimpft und erhalten einen EU-Heimtierausweis.
Links auf einen Blick
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FAQs Ukrainehilfe
Dateigröße: 134,44 KB -
Anmeldeformular für eingereiste Ukrainer
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Freie Unterkunft an Kommunen melden
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Informationen rund um Gesundheit und Vorsorge bei Geflüchteten
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit -
Fragen und Antworten zur Flucht, zur Einreise und zu Asyl
Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
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Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
Quelle: Bundesinnenministerium
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FAQ zum Ukraine-Krieg
Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
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Infos für Kommunen, Schulen und Bürger
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg
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Informationen für Vertriebene
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg
Hotline zur Ukraine-Hilfe
Der Kreis Soest hat unter der Telefonnummer 02921/303020 eine Hotline für die Themen Ukraine und Ukraine-Hilfe eingerichtet. Das Infotelefon ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
- montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr
- freitags von 8 bis 12 Uhr
Das Familienministerium des Landes NRW hat ebenfalls ein Infotelefon mit der Nummer 0211-837-4041 eingerichtet.
Hilfe-Portal "Germany4Ukraine"
Mit dem zentralen Hilfe-Portal bietet die Bundesregierung eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland und sammelt Hilfsangebote. Die Informationen und Leistungen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.