Artenschutz
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Artenschutz bei Bauvorhaben
Bei Bauvorhaben dürfen bedrohte Tierarten nicht beeinträchtigt werden. Deshalb prüft das Bauamt des Kreises, ob eine Baugenehmigung im Hinblick auf artenschutz-
rechtliche Verbote erteilt werden kann.
Zuletzt aktualisiert am: 20.06.2018