Jägerprüfung

Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden.
Die Prüfung besteht aus
- einem schriftlichen Teil,
- einer Schießprüfung und
- einem mündlich-praktischen Teil.
Termine
Die Jägerprüfung findet jedes Jahr im April oder Mai statt. Die genauen Termine werden im Januar durch Öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse und im Amtsblatt des Kreises Soest bekannt gemacht.
Der Kreis Soest ist als Untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.
Infoboxen zur Seite
Coronavirus
Jägerinnen und Jäger werden gebeten, bei der Jagdausübung die aufgrund der Corona-Situation verordneten Hygienemaßnahmen sicher zu stellen.
Bitte beantragen Sie Neuanträge oder Verlängerungen von Jagdscheinen ausschließlich postalisch. Wir schicken die Dokumente dann per Post zu.
Schonzeit Ringeltauben
Die Untere Jagdbehörde hebt per Allgemeinverfügung die Schonzeit für Ringeltauben unter bestimmten Auflagen auf.
Schonzeit Rehwild
Die festgelegte Schonzeit für Rehwild Zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern des Kreises Soest wird wie folgt aufgehoben:
Mustersatzung
Die Untere Jagdbehörde stellt eine Mustersatzung für Jagdgenossenschaften zur freien Bearbeitung zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung,
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
- Amtlichens Führungszeugnis (Belegart 0)
- Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinärdienst anerkannten Schulung zur Kundigen Person.
Bearbeitungszeit
Kosten
- Zulassungsgebühr: 30 Euro
- Prüfungsgebühr: 220 Euro
Zahlungsarten
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
- Jägerprüfungsverordnung