Rückgewinnung und ökologische Optimierung kommunaler Flächen - Schaffung neuer Lebensräume für Insekten
Blühwiesen und naturnahe, artenreiche Randstrukturen verschwinden zunehmend aus unserer Kulturlandschaft. Sie stellen aber wichtige Lebensräume für Insekten sowie deren Artenvielfalt und Häufigkeit dar. Der Kreis Soest stellt sich mit dem Projekt "Rückgewinnung und ökologische Optimierung kommunaler Flächen - Schaffung neuer Lebensräume für Insekten" dem Problem, dass immer weniger Wegesäume in der ackerdominierten Landschaft im Kreis Soest geeignete Lebensräume für Insekten darstellen.

Die fünf Kommunen Bad Sassendorf, Geseke, Soest, Welver und Wickede (Ruhr) sind Kooperationspartner.
Ziele des Projekts:
- Aussaat und Vermittlung der Bedeutung mehrjähriger, gebietseigener Wildpflanzenmischungen oder der Mahdgutübertragung entlang von Feld- und Wegrändern, außerhalb des Ackers mit Hilfe von Landwirtinnen und Landwirten.
- Arten- und blütenreichere Gestaltung von Wegesäumen in der Agrarlandschaft und Sicherung der Strukturvielfalt in den Agrarräumen.
- Gewinnung von Flächen für den Naturschutz und den Biotopverbund durch ihre ökologische Aufwertung.
- Erstellung und Pflege eines eines Katasters hochwertiger Wegesäume.
- Zusammenarbeit mit dem Naturschutz und der Landwirtschaft.
- Vorträge und Führungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Umweltbildung.
- Nachhaltige Bildungsarbeit mit Schulen: Kombination theoretischer Unterrichtseinheiten und praktischer Tätigkeiten, beispielsweise durch Handaussaat oder Mahdgutaufnahme.
- Einbeziehung lokaler Akteure im Rahmen von Pflegepatenschaften für Flächen.
- Entwicklung von Pflegekonzepten für neu angelegte oder vorhandene ökologisch wertvolle Wegesäume, um kostbare Lebensräume für Insekten dauerhaft zu erhalten.
- Erstellung von Handlungsempfehlungen für Städte und Gemeinden in ganz Deutschland auf Basis der Projekterfahrungen.
Das Modellprojekt mit bundesweiter Ausstrahlung läuft bis Dezember 2023 und wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Förderung
Aktuelles

Mai 2022: Blühaspekt - Feldsaum in der Soester Feldflur, Kinderstube vieler heimischer Pflanzen und Tiere. Foto: UNB/Kreis Soest

Mai 2022: Es blühen lassen - die diesjährige Frühjahrsaussaat ist abgeschlossen, jetzt lässt sich nur noch auf genügend Niederschlag hoffen. Die Projektleitung bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit. Foto: UNB/Kreis Soest

April 2022: Umweltbildung - eine Grundschulklasse aus dem Soester Süden unterstützt tatkräftig bei der Anlage eines zurückgewonnenen Feldsaumes. Nebenbei haben die SchülerInnen wertvolles Wissen über die heimische Artenvielfalt gelernt. Foto: UNB/Kreis Soest
Oktober 2021: Neue Projektleitung - ab sofort sind Anne-Katrin Biermeyer und Lutz Schulte-Overbeck Ansprechpersonen im Projekt. Wir bedanken uns bei Lena Loerbroks für die gute Vorarbeit.

August 2021: Feldfluraspekt im August - gemähte Wegränder; wenig Aufwuchs; kaum Blühaspekt. So fehlen wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Insekten und andere Tier- und Pflanzenarten
Oktober 2020: Die ersten Landwirte und Landwirtinnen im Projektgebiet beginnen tatkräftig mit der Aussaat des ersten blühenden Wegsaums. Im Frühjahr steht der Wegsaum in voller Blüte und bietet Insekten eine Nahrungsquelle sowie Rückzugs-, Fortpflanzungs- und Überwinterungsmöglichkeiten. Foto: UNB/Kreis Soest
Tauschbörse für Maschinen
Der Kreis Soest hilft Landwirtinnen und Landwirten dabei, sich gegenseitig geeignete Maschinen für eine insektenfreundliche Pflege oder Anlage von Feld- und Wegrändern auszuleihen. Alle Interessierten können Ihre Gebote oder Gesuche gerne an lutz.schulte-overbeck@kreis-soest.de senden und hier veröffentlichen lassen.
Hinweis
Diese Website gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen.