Eignungsprüfung der Fahrtauglichkeit
Jede Fahrerin und jeder Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, nur dann am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn er oder sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges in der Lage ist. Eine Teilnahme am Straßenverkehr trotz Fahruntauglichkeit kann weitreichende Konsequenzen haben.
So kann es zu Auflagen oder Beschränkungen beim Führen eines Fahrzeugs kommen, wie zum Beispiel das Tragen einer Brille oder ein Verbot, zu bestimmten Tageszeiten zu fahren. Im schlimmsten Fall kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Vorübergehende Beeinträchtigungen
Eine vorübergehende Beeinträchtigung kann zum Beispiel eine akute Krankheit sein. Hier reicht eine Bestätigung des behandelnden Arztes aus, fahren zu können. Alternativ kann der Arzt auch bescheinigen, aus eigenem Entschluss vorübergehend auf eine Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten.
Dauerhafte Beeinträchtigung
Bei einer dauerhaften Behinderung oder Erkrankung muss das Sachgebiet Fahrerlaubnisse des Kreises Soest in der Regel die Kraftfahreignung überprüfen.
Beispiele:
- Bei einem Herzinfarkt muss ein Facharzt der Inneren Medizin mit verkehrsmedizinischer Qualifikation die Eignung klären. Das Gutachten darf nicht der behandelnde Arzt erstellen. Die Kosten für ein mögliches Gutachten trägt der Inhaber der Fahrerlaubnis.
- Auch nach psychischen Erkrankungen (Depression, Ängste), Demenz oder Schlaganfall sind umfangreiche Untersuchungen erforderlich, um festzustellen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.
- Bei Ausfall von Gliedmaßen (Schlaganfall, Unfall) ist neben einer ärztlichen Begutachtung durch einen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation auch eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Der Sachverständige klärt, ob am Fahrzeug Umbauten nötig sind.
Weitere Bedenken
Auch Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße oder Verkehrsstraftaten können Zweifel an der Fahrtauglichkeit aufkommen lassen. So können erhebliche Verkehrsstraftaten oder wiederholte Fahrten unter Alkoholeinfluss dazu führen, dass das Sachgebiet FAhrerlaubnisse des Kreises eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen muss.
Bei dringendem Verdacht auf Drogenkonsum kann das Sachgebiet Fahrerlaubnisse ärztliche Untersuchungen anordnen.
Beratungsgespräch
Fahrerinnen und Fahrer, bei denen eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung vorliegt, können sich gerne vom Sachgebiet Fahrerlaubnisse des Kreises beraten lassen.
Infoboxen zur Seite
Regelungen aufgrund von Corona
Das Kreishaus und die Zulassungsstellen sind geöffnet. Vorherige Terminabsprache, das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen einer FFP2-Maske sind wegen Corona weiterhin Pflicht. Ein 3G-Nachweis wird nicht mehr benötigt.
Weitere Hinweise
- Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.
- Auf dem Kundenparkplatz der Zulassungsstelle Soest kommt es wegen Bauarbeiten zu Einschränkungen. Die Durchfahrt zum Boleweg ist dauerhaft gesperrt. Das Wenden mit längeren Gespannen ist teilweise nicht mehr möglich.