Ersatz nach Diebstahl oder Verlust des Führerscheins
Der Verlust oder Diebstahl des Führerscheins muss unverzüglich bei einem der Servicecenter KFZ des Kreises in Soest oder Lippstadt - Führerscheinstellen - oder beim Bürgerservice im Kreishaus gemeldet werden. Gleichzeitig kann ein neuer Führerschein beantragt werden. Ein vorübergehendes Ersatzdokument wird sofort ausgestellt. Der endgültige Führerschein wird dann in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen von der Bundesdruckerei in Berlin direkt an die Hausanschrift zugesandt.

Beim Verlust eines "alten" Führerscheins (grau- oder rosafarben), der nicht vom Kreis Soest/Altkreis Lippstadt ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.
Was mache ich, wenn ich den alten Führerschein wieder finde?
In diesem Fall besteht die Pflicht, den alten Führerschein beim Kreis Soest abzugeben. Auf Wunsch wird das Dokument dann entwertet und kann als Erinnerungsstück wieder mitgenommen werden. Mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten Führerschein darf grundsätzlich kein Fahrzeug mehr gefahren werden.
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Regelungen aufgrund von Corona
Das Kreishaus und die Zulassungsstellen - Servicecenter KFZ sind geöffnet. Vorherige Terminabsprache, das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln und ein Mund-Nasenschutz sind wegen Corona Plicht.
Weitere Hinweise
- Im Bürgerservice und in den Servicecentern KFZ ist eine Bezahlung nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.
- Im Servicecenter KFZ Soest sind samstags die Schilderpräger nicht geöffnet.
- Auf dem Kundenparkplatz des Servicecenter KFZ Soest kommt es wegen Bauarbeiten zu Einschränkungen. Die Durchfahrt zum Boleweg ist dauerhaft gesperrt. Das Wenden mit längeren Gespannen ist teilweise nicht mehr möglich.
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Im Kreishaus Soest sowie in den Servicecentern KFZ in Soest und Lippstadt - Zulassungsstellen - steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen
- Diebstahlsanzeige der deutschen Polizei (im Falle eines Diebstahls)
- eidesstattliche Versicherung bei Verlust (ist nur persönlich vor Ort oder bei einem Notar abzugeben)
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab. In der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache.
Kosten
- Bei Diebstahl: 27,30 Euro bis 47,30 Euro
- Bei Verlust (inkl. Abnahme der eidesstattlichen Versicherung): 58 Euro bis 78 Euro
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8