Ersatz nach Diebstahl oder Verlust des Führerscheins
Der Verlust oder Diebstahl des Führerscheins muss unverzüglich bei einer der Zulassungsstellen oder beim Bürgerservice im Kreishaus gemeldet werden. Gleichzeitig kann ein neuer Führerschein beantragt werden. Ein vorübergehendes Ersatzdokument wird sofort ausgestellt. Der endgültige Führerschein wird dann in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen von der Bundesdruckerei in Berlin direkt an die Hausanschrift zugesandt.

Beim Verlust eines "alten" Führerscheins (grau- oder rosafarben), der nicht vom Kreis Soest/Altkreis Lippstadt ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.
Was mache ich, wenn ich den alten Führerschein wieder finde?
In diesem Fall besteht die Pflicht, den alten Führerschein beim Kreis Soest abzugeben. Auf Wunsch wird das Dokument dann entwertet und kann als Erinnerungsstück wieder mitgenommen werden. Mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten Führerschein darf grundsätzlich kein Fahrzeug mehr gefahren werden.
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Regelungen aufgrund von Corona
Das Kreishaus und die Zulassungsstellen sind geöffnet. Vorherige Terminabsprache, das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen einer FFP2-Maske sind wegen Corona weiterhin Pflicht. Ein 3G-Nachweis wird nicht mehr benötigt.
Weitere Hinweise
- Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.
- Auf dem Kundenparkplatz der Zulassungsstelle Soest kommt es wegen Bauarbeiten zu Einschränkungen. Die Durchfahrt zum Boleweg ist dauerhaft gesperrt. Das Wenden mit längeren Gespannen ist teilweise nicht mehr möglich.
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen
- Diebstahlsanzeige der deutschen Polizei (im Falle eines Diebstahls)
- eidesstattliche Versicherung bei Verlust (ist nur persönlich vor Ort oder bei einem Notar abzugeben)
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab. In der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache.
Kosten
- Bei Diebstahl: 27,30 Euro bis 47,30 Euro
- Bei Verlust (inkl. Abnahme der eidesstattlichen Versicherung): 58 Euro bis 78 Euro
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8