Führerscheine
Die Führerscheinstellen des Kreises Soest bieten alle Dienstleistungen zum Thema Führerschein an.
Ersterteilung und Erweiterung
Verlängerung der Fahrerlaubnis
Zusatzberechtigungen zur Fahrerlaubnis
Umschreibungen
Ersatz oder Umtausch
Maßnahmen zur Fahrerlaubnis
Karteikartenabschrift
Wo stelle ich meinen Antrag?
- Anträge auf Ersterteilung, Erweiterung und Neuerteilung eines Führerscheins sowie Anträge auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines nehmen auch die Städte und Gemeinden entgegen. Die jeweilige Gebühr wird dort bezahlt.
- Die Städte und Gemeinden leiten dann die Anträge zur Bearbeitung an das Sachgebiet Fahrerlaubnisse des Kreises Soest weiter.
- Führerscheinanträge für begleitendes Fahren (BF17) können nur direkt in den Zulassungsstellen des Kreises Soest abgeben werden.

Foto: Joachim B. Albers - Fotolia
Die EU-Fahrerlaubnisse sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Je nach Fahrerlaubnis gelten unterschiedliche Mindestaltergrenzen.
EU-Kartenführerscheine werden seit dem 19. Januar 2013 nur noch befristet für 15 Jahre ausgestellt. Alle Führerscheine, die davor ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 18. Januar 2033 in das aktuelle Führerscheinmodell umgetauscht werden.
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Infoboxen zur Seite
Regelungen aufgrund von Corona
Das Kreishaus und die Zulassungsstellen sind geöffnet. Vorherige Terminabsprache, das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln und ein Mund-Nasenschutz sind wegen Corona Plicht.
Weitere Hinweise
- Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.
- In der Zulassungsstelle Soest sind samstags die Schilderpräger nicht geöffnet.
- Auf dem Kundenparkplatz der Zulassungsstelle Soest kommt es wegen Bauarbeiten zu Einschränkungen. Die Durchfahrt zum Boleweg ist dauerhaft gesperrt. Das Wenden mit längeren Gespannen ist teilweise nicht mehr möglich.
Ihre Ansprechpersonen
KFZ-Zulassungen und Führerscheine Lippstadt
Anrufen: 02921 30-3610
zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Zuletzt aktualisiert am: 03.03.2021