Technische Änderungen an Fahrzeugen
Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein. Ansonsten dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden.

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Regelungen aufgrund von Corona
Das Kreishaus und die Zulassungsstellen sind geöffnet. Vorherige Terminabsprache, das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln und ein Mund-Nasenschutz sind wegen Corona Plicht.
Weitere Hinweise
- Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.
- In der Zulassungsstelle Soest sind samstags die Schilderpräger nicht geöffnet.
- Auf dem Kundenparkplatz der Zulassungsstelle Soest kommt es wegen Bauarbeiten zu Einschränkungen. Die Durchfahrt zum Boleweg ist dauerhaft gesperrt. Das Wenden mit längeren Gespannen ist teilweise nicht mehr möglich.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls sich dort Einträge ändern bzw. falls noch "alter" Fahrzeugbrief (bis 2005),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Prüfbericht eines Sachverständigen oder Prüfers, die originale Herstellerbescheinigung bei Änderung des Schadstoffschlüssels oder zur Ermittlung der Partikelminderungsstufe und gegebenenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis des geänderten Fahrzeugteils,
- neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ("eVB-Nr."), falls sich die Fahrzeugklasse ändert, zum Beispiel von PKW zu LKW,
- Kennzeichenschilder, falls sich die Steuerart ändert, zum Beispiel von steuerfrei zu steuerpflichtig.
Bearbeitungszeit
Kann in der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache erledigt werden.
Kosten
- Bei Änderungen im Fahrzeugschein: 11,80 Euro
- Bei Änderungen im Fahrzeugschein und -brief: 15,20 Euro
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Ihre Ansprechpersonen
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Anrufen: 02921 30-3610
zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Zuletzt aktualisiert am: 16.09.2020