Umkennzeichnung
Bei Diebstahl oder Verlust eines amtlichen Kennzeichens ist aus Sicherheitsgründen unverzüglich eine Umkennzeichnung erforderlich. Das alte Kennzeichen wird dann für zehn Jahre gesperrt, um Missbrauch zu verhindern, und ein neues Kennzeichen zugeteilt. Alternativ ist auch ein neues Wunschkennzeichen möglich.

Außerdem ist eine persönliche Verlusterklärung gegenüber dem Kreis Soest notwendig. Diese kann bei den beiden Zulassungsstellen des Kreises abgegeben werden. Falls eine Diebstahlanzeige der Polizei beim Kreis vorgelegt werden kann, ist keine Verlusterklärung notwendig.
Wechselkennzeichen
Kommt von einem Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge ein fahrzeugbezogenes Teil, ein Wechselteil oder beide Teile abhanden oder werden sie gestohlen, müssen alle Fahrzeuge umgekennzeichnet werden.
Links und Downloads
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Einverständniserklärung Zulassung Minderjährige
Dateigröße: 50,72 KB -
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
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Infoblatt Umstellung auf Sepa-Lastschriftmandate
Dateigröße: 134,24 KB -
Formular Sepa-Mandat - zur Website des Zolls
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Verlusterklärung
Dateigröße: 170,81 KB -
Vollmacht zur Zulassung oder Ummeldung eines KFZ
Infoboxen zur Seite
Regelungen aufgrund von Corona
Das Kreishaus und die Zulassungsstellen sind geöffnet. Vorherige Terminabsprache, das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln und ein Mund-Nasenschutz sind wegen Corona Plicht.
Weitere Hinweise
- Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.
- In der Zulassungsstelle Soest sind samstags die Schilderpräger nicht geöffnet.
- Auf dem Kundenparkplatz der Zulassungsstelle Soest kommt es wegen Bauarbeiten zu Einschränkungen. Die Durchfahrt zum Boleweg ist dauerhaft gesperrt. Das Wenden mit längeren Gespannen ist teilweise nicht mehr möglich.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Kennzeichenschild bzw. Kennzeichenschilder
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) - bei PKW jedoch im Regelfall erst, wenn sie älter als drei Jahre sind,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige der deutschen Polizei
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
- Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug zum Beispiel aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt: Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest, zum Beispiel in Form der Gewerbeanmeldung.
Bei einer Umkennzeichnung auf Wunsch sind die gleichen Unterlagen wie bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen notwendig. Die Diebstahlanzeige bzw. Eidestattliche Versicherung entfällt.
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
Bearbeitungszeit
Kann in der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache erledigt werden.
Kosten
- bei Kennzeichenverlust: 28,20 Euro bis 65,20 Euro
- bei Kennzeichendiebstahl: 28,20 Euro bis 34,50 Euro
- bei Umkennzeichnung auf Wunsch: 38,40 Euro bis 44,70 Euro
Hinweis: Bei Vergabe eines Wunschkennzeichens, sind die Gebühren für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und eventuell die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)